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   BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79   

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https://dejure.org/1980,5619
BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79 (https://dejure.org/1980,5619)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1980 - 1 RJ 62/79 (https://dejure.org/1980,5619)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 (https://dejure.org/1980,5619)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79
    Deshalb ist dann, wem ein Versicherter die für einen bestimmten Beruf vorgesehene Ausbildung nicht durchlaufen hat, dieser doch sein "bisheriger Beruf", wenn er ihn zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat; letzteres ist regelmäßig anzunehmen, wem er entsprechend entlohnt worden ist (vgl. zu alledem mit zahlreichen Nachweisen BSGE 41, 129 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; der erkennende Senat in SozR 2200 § 1246 Nr. 29 und in der Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 1 RJ 123/78).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79
    Deshalb ist dann, wem ein Versicherter die für einen bestimmten Beruf vorgesehene Ausbildung nicht durchlaufen hat, dieser doch sein "bisheriger Beruf", wenn er ihn zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat; letzteres ist regelmäßig anzunehmen, wem er entsprechend entlohnt worden ist (vgl. zu alledem mit zahlreichen Nachweisen BSGE 41, 129 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; der erkennende Senat in SozR 2200 § 1246 Nr. 29 und in der Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 1 RJ 123/78).
  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 128/76

    Zumutbarer Kreis von Tätigkeiten - Qualitativer Wert seines bisherigen Berufs -

    Auszug aus BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79
    Deshalb ist dann, wem ein Versicherter die für einen bestimmten Beruf vorgesehene Ausbildung nicht durchlaufen hat, dieser doch sein "bisheriger Beruf", wenn er ihn zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat; letzteres ist regelmäßig anzunehmen, wem er entsprechend entlohnt worden ist (vgl. zu alledem mit zahlreichen Nachweisen BSGE 41, 129 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; der erkennende Senat in SozR 2200 § 1246 Nr. 29 und in der Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 1 RJ 123/78).
  • BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60

    Zu einem Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit; Wechsel der

    Auszug aus BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79
    Unberührt hiervon bleibt die bereits ältere, aber stets aufrechterhaltene Rechtsprechung des BSG, daß ein Beruf im Rahmen des § 1246 Abs. 2 RVO nicht zu berücksichtigen ist, bei dessen Aufgabe noch nicht einmal die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit nach § 1246 Abs. 3 RVO im Umfange von 60 Kalendermonaten erfüllt war (vgl. BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG a.F.; Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. September 1979 - 5 RJ 76/78).
  • BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 4/77

    Bergmannsrente - Prüfung der Voraussetzungen - Zurückgelegte Versicherungszeit -

    Auszug aus BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79
    Selbst wenn der Senat insoweit die Entscheidung des 5. Senats des BSG in SozR 2600 § 45 Nr. 24 nicht nutzbar machen wollte, genügt die an Dauer und Stetigkeit der Berufsausübung des Klägers in Deutschland zu knüpfende Vermutung, er wäre ohne den Eintritt der angeblich Berufsunfähigkeit bedingenden Umstände wie zuvor auch weiterhin als Maurer berufstätig gewesen, um seinen "bisherigen Beruf" eindeutig festzulegen.
  • BSG, 12.09.1979 - 5 RJ 76/78
    Auszug aus BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79
    Unberührt hiervon bleibt die bereits ältere, aber stets aufrechterhaltene Rechtsprechung des BSG, daß ein Beruf im Rahmen des § 1246 Abs. 2 RVO nicht zu berücksichtigen ist, bei dessen Aufgabe noch nicht einmal die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit nach § 1246 Abs. 3 RVO im Umfange von 60 Kalendermonaten erfüllt war (vgl. BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG a.F.; Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. September 1979 - 5 RJ 76/78).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der bisherige Beruf (tariflich) entsprechend einem Facharbeiterberuf entlohnt worden ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 55, S. 169; BSG, Urteil v. 24.4.1980, 1 RJ 62/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).
  • BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79

    Ausländischer Arbeitnehmer - Wartezeit - Berufsunfähigkeitsrente - Bisheriger

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vermag bei der Prüfung des Rentenanspruchs eine Tätigkeit nicht als "bisheriger Beruf" angesehen zu werden, die vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben worden ist (vgl. BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO ; Urteile vom 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 - und vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 -).

    Es genügt, daß er sie zuletzt nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat (so BSG-Urteile vom 24. April 1980 aaO und vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 -).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß versicherungsrechtlich geschützter Beruf mit abgeschlossener Ausbildung bzw. Abschlußprüfung die erlernte Tätigkeit ist, wenn der Versicherte sie überhaupt - sei es auch nur kurzfristig - ausgeübt hat (vgl. SozR Nrn. 20 zu § 45 RKG und 87 zu § 1246 RVO ; BSGE 41, 129, 130 ff; 43, 243, 245 ebenso Urteil des 1. Senats vom 24. April 1980 aaO mwN).

    Beim Kläger kommt es daher darauf an, welche versicherungspflichtige Tätigkeit er bei unverändertem Gesundheitszustand weiterhin verrichtet hätte (vgl. Urteil des Senats vom 12. September 1979 aaO); es genügt die an Dauer und Stetigkeit der Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland zu knüpfende Vermutung, er wäre ohne Änderung des Gesundheitszustandes weiterhin in seinem bisherigen Beruf tätig gewesen (so Urteil des 1. Senats vom 24. April 1980 aaO).

  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R

    Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kann auch nicht darin gesehen werden, daß bei einem Versicherten, nachdem er die allgemeine Wartezeit lediglich unter Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten aufgrund zwischenstaatlichen Rechts erfüllt hatte, eine zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit im Bundesgebiet vollwertig ausgeübte Tätigkeit bei der Beurteilung des bisherigen Berufs berücksichtigt wird (BSG Urteile vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 62 und vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 17/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 155), dagegen bei einem Wechsel ins Ausland ohne nachfolgende Berufstätigkeit im Inland der gleiche im Inland ausgeübte Beruf nur bei Erfüllung der Wartezeit vor dem Wechsel ins Ausland berücksichtigt wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 8 R 655/12

    Streit über einen Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der bisherige Beruf (tariflich) entsprechend einem Facharbeiterberuf entlohnt worden ist (BSG, SozR 2200 § 1246 Nr. 55, S. 169; BSG, Urteil v. 24.4.1980, 1 RJ 62/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung

    Nach ständiger und übereinstimmender Rechtsprechung der für Streitigkeiten Rentenversicherung der Arbeiter ' aus dem Gebieteder zuständigen Senate des BSG (vgl zB Urteilades 4, Senats in BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 46 S° 1593 Nr. 53 S. 162 f; vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 --;vom 23." April 1980 - 4 RJ 29/79 - Urteile des 5. Senats in BSGE 41, 129, 150 f = SozR 2200 9 1246 Nr. 11 SO 24 f; BSGE 43, 243, 244 = SozR 2200 @ 1246 Nr. 16 S° 48) mit Einschluß des erkennenden Senats (BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 29 So 85 f; BSGE 49, 54, 55 = SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S, 155; BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 55 S, 169; Urteil vom 24° April 1980 - 1 RJ 62/79 ») kommt es bei der Bestimmung des bisherigen Berufes und damit zugleich des Kreises der zumutbaren Verweisungstätigkeiten auf die "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufes, dh auf seine positiv zu bewertenden Merkmale, insgesamt also auf seinen qualitativen Wert an° Von geringerem Gewicht ist dagegen die in 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG weiter genannte Ausbildung.

    Daß der Kläger eine Kraftfahrerausbildung nicht durchlaufen und eine Prüfung nicht abgelegt hat, steht somit der Einstufung seines bisherigen Berufes in die Gruppe der Facharbeiter nicht generell entgegen° "" ' " " Andererseits rechtfertigt der Umstand, daß der Kläger über einen längeren Zeitraum hinweg die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers tatsächlich ausgeübt hat, für sich allein noch nicht eine derartige Einordnung des bisherigen Berufes, Hierfür ist vielmehr weitere Voraussetzung, daß dieser Beruf "vollwertig" ausgeübt wordenist° Wie der Senat (BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 55 3° 169; Urteil vom 24" April 1980 - 1 RJ 62/79 -) ausgesprochen hat, ist dies"regelmäßig" der Fall, wenn der bisherige Beruf entsprechend einem Facharbeiterberuf entlohnt werden ist.

  • BSG, 30.05.1996 - 8 BKn 12/95

    Über längeren Zeitraum mit allen ihr zuzuordnenden Tätigkeiten ausgeübte

    Es genügt, wenn er sie zuletzt nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat (BSG, Urteil 1980-04-24 Az 1 RJ 62/79 SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 62, ebenso BSG, Urteil 1980-06-26 Az 5 RJ 30/79 SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 65).

    Mit dem Urteil vom 24. April 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 62 hatte das BSG einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger 53 Monate lang den Maurerberuf vollwertig ausgeübt hatte, dh in erheblich größerem Umfange als die Regelausbildung von 33 Monaten.

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90

    Berufsschutz eines Tischlers mit ausländischem Berufsabschluß und nur 5-monatiger

    "Vorübergehend" bedeutet in diesem Zusammenhang, daß dieser Beruf lediglich zeitlich begrenzt, zB übergangsweise und ohne die Absicht, weiter darin zu verbleiben, ausgeübt wurde (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 62 S 187 unten; ebenso aaO, Nr. 65).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

    Demgemäß ist auch in der vorgenannten Entscheidung BSGE 19.279.281 ausgeführt werden, daß nach Erfüllung der Wartezeit eine nur verhältnismäßig kurze Zeit ausgeübte, sozial am höchsten zu bewertende Tätigkeit eine entscheidende Rolle für den Haupt« beruf spielen könne (vgl hierzu noch Urteil des erkennenden Senats vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - L 3 R 378/17

    Verweisbarkeit eines Versicherten nach dem Mehrstufenschema des BSG bei

    Der Senat schließt sich der Auffassung des BSG an, dass die Tätigkeit nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden sein muss (vgl. BSG, Urteil vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 -, juris).
  • LSG Hessen, 15.05.1985 - L 1 J 136/83

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufung ehrenamtlicher Richter

    Handelt es sich bei der nach diesen Kriterien ausschlaggebenden Beschäftigung um einen Facharbeiterberuf und fehlt es dem Versicherten an der dafür vorgesehenen Ausbildung und abschließenden Prüfung, so ist diese Tätigkeit gleichwohl "bisheriger Beruf", wenn der Versicherte die Facharbeitertätigkeit zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat (vgl. Urteil des BSG vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 03.05.2005 - L 5 R 575/03

    Definition der Berufsunfähigkeit; Bestimmung der letzten versicherungspflichtigen

  • LSG Berlin, 25.05.2004 - L 12 RJ 14/00

    Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit; Soziale Zumutbarkeit einer

  • BSG, 29.06.1984 - 4 RJ 7/84
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2009 - L 6 R 20/06
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 122/79
  • LSG Bayern, 20.10.1981 - L 5/Ar 126/80
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